Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über die Website www.meet2heat.de zwischen meet2heat GmbH (nachfolgend "meet2heat") und dem Kunden geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, meet2heat hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang
meet2heat erbringt Dienstleistungen im Bereich der Wartung, Instandhaltung und Optimierung von Wärmepumpen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website und/oder dem individuellen Angebot.
Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:
- Herstellerunabhängige Wartung von Wärmepumpen
- Überwachung und Optimierung von Wärmepumpenanlagen
- Vorbeugende Instandhaltung
- Einzelwartungstermine
- Wartungsverträge mit regelmäßiger Wartung
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Mit der Übermittlung einer Anfrage über das Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Wartungsvertrags bzw. die Durchführung einer Einzelwartung ab. meet2heat kann dieses Angebot durch ausdrückliche Annahmeerklärung, Vertragsschluss oder durch Ausführung der Dienstleistung annehmen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle auf der Website genannten Preise verstehen sich in Euro (€) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Anfahrtskosten sind innerhalb eines Radius von 50 km um den Firmensitz enthalten. Darüber hinausgehende Anfahrten werden gesondert berechnet.
Die Zahlung für Einmalwartungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Wartungsverträgen erfolgt die Zahlung jährlich im Voraus oder in vereinbarten Raten.
§ 5 Terminvereinbarung und Durchführung
Die Wartungstermine werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, den Technikern Zugang zu den Wärmepumpenanlagen zu gewähren und die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Wartung zu schaffen.
Bei Terminabsagen durch den Kunden weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich meet2heat vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Wartungspreises zu berechnen.
§ 6 Gewährleistung
meet2heat gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen fachgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Dienstleistung.
Mängel sind meet2heat unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln ist meet2heat zur Nachbesserung berechtigt.
§ 7 Haftung
meet2heat haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet meet2heat nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher meet2heat mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
§ 9 Kündigung
Wartungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 10 Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025